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2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brekendorf über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 06.12.2016

erlassen am: 29.11.2022 | i.d.F.v.: 29.11.2022 | gültig ab: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 13.12.2022

Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) und des § 23 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Brekendorf vom 12.03.2003 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
Brekendorf vom 29.11.2022 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:

Artikel I

§ 9 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der im Verbrauchszeitraum entnommenen
Wassermenge. Sie beträgt 0,80 €/m³ netto.

Artikel II

Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die 1. Änderung vom 10.12.2019 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brekendorf über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 06.12.2016 außer Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ursprungssatzung vom 06.12.2016 unberührt.

Brekendorf, 29.11.2022

Rainer Mertens
Bürgermeister


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