3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brekendorf über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 06.12.2016
3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brekendorf über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 06.12.2016
erlassen am: 03.12.2024 | i.d.F.v.: 03.12.2024 | gültig ab: 01.01.2025 | Bekanntmachung am: 10.12.2024
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1 und 17 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung -GO-) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.05.2024 (GVOBl. S.-H. 2024 S. 404), in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. 2005 S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S.-H. 2022 S. 564) und des § 23 der Satzung der Gemeinde Brekendorf über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung (Wasserversorgungssatzung) vom 18.02.2003 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Brekendorf vom 03.12.2024 folgende 3. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 9 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der im Verbrauchszeitraum entnommenen
Wassermenge. Sie beträgt 1,26 €/m³ netto.
Artikel II
Diese 3. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 2. Änderungssatzung vom 29.11.2022 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brekendorf über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 06.12.2016 außer Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ursprungssatzung vom 06.12.2016 unberührt.
Brekendorf, 03.12.2024
Rainer Mertens
Bürgermeister