Satzung der Gemeinde Brekendorf über die Verleihung des Ehrenpreises
Satzung der Gemeinde Brekendorf über die Verleihung des Ehrenpreises
erlassen am: 07.12.2020 | i.d.F.v.: 01.02.2021 | gültig ab: 02.02.2021
Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Brekendorf vom 07.12.2020 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Grundsatz
1.
Die Gemeinde Brekendorf kann im Rahmen dieser Satzung verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger für besondere Leistungen im Ehrenamt oder für besonderes Engagement auszeichnen. Mit der Auszeichnung sollen herausragende Einsatzbereitschaft, besonderes Engagement und uneigennütziges Wirken für das Gemeinwesen gewürdigt werden.
2.
Die Gemeinde Brekendorf kann als Ausdruck der Wertschätzung Persönlichkeiten, die sich durch herausragende Leistungen oder besonderes Engagement um das Gemeinwohl und das Ansehen der Gemeinde Brekendorf und ihrer Bürgerinnen und Bürger besonders verdient gemacht haben, den Ehrenpreis der Gemeinde Brekendorf verleihen.
§ 2 Verleihung des Ehrenpreises
1.
Der Ehrenpreis ist eine besondere Auszeichnung, die die Gemeinde Brekendorf zu vergeben hat. An die Verleihung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um die Bedeutung nicht zu entwerten.
2.
Der Ehrenpreis wird verliehen für den Einsatz, das Handeln und Wirken, das den üblichen Rahmen übersteigt und nachweislich dem Gemeinwohl dient und mit der Gemeinde Brekendorf in Verbindung steht.
3.
Der Ehrenpreis wird nur in ungeraden Kalenderjahren verliehen, erstmalig im Jahr 2021.
4.
Es sollten pro Verleihungszeitraum (2 Jahre) maximal 3 Personen ausgezeichnet werden.
5.
Der Ehrenpreis kann nur an natürliche Personen verliehen werden.
6.
Der Ehrenpreis kann mehrfach verliehen werden.
7.
Der Ehrenpreis ist nicht einklagbar.
§ 3 Rechtsstellung
1.
Der Ehrenpreis wird unter dem Titel „Ehrenpreis der Gemeinde Brekendorf + Verleihungsjahr" verliehen.
2.
Besondere Rechte oder Pflichten begründet die Verleihung des Ehrenpreises nicht.
§ 4 Verfahren
1.
Jeder ist zur Einreichung von Vorschlägen zur Verleihung des Ehrenpreises berechtigt. Ein solcher Vorschlag ist in schriftlicher Form mit ausreichender Begründung bei der/dem Bürgermeister/in der Gemeinde Brekendorf bis zum 30. Juni des Jahres einzureichen.
2.
Über die Verleihung des Ehrenpreises berät und beschließt der Jugend-Kultur-Sport- und Sozialausschuss in nichtöffentlicher Sitzung. Die Entscheidung bedarf der einfachen Mehrheit.
3.
Nach der Beschlussfassung ist das Einverständnis der für die beabsichtigte Verleihung des Ehrenpreises vorgesehenen Person einzuholen. Dieses Einverständnis ist Voraussetzung für die Verleihung.
4.
Der Ehrenpreis wird in feierlicher Form in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Brekendorf oder in einer anderen geeigneten Veranstaltung verliehen.
5.
Über die Verleihung des Ehrenpreises wird eine Urkunde ausgestellt, die von der/dem Bürgermeister/in unterzeichnet wird. Die/Der Ehrenpreisträger/in erhält ein angemessenes Präsent (siehe Richtline der Gemeinde Brekendorf zur Durchführung von Ehrungen).
6.
Nach der Verleihung des Ehrenpreises wird die Ehrung ortsüblich bekannt gegeben.
7.
Im Übrigen gelten die einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.
§ 6 Inkrafttreten
1.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Brekendorf, den 01.02.2021
Rainer Mertens
- Bürgermeister -