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Haushaltssatzung der Gemeinde Damendorf für das Haushaltsjahr 2024

erlassen am: 27.11.2023 | i.d.F.v.: 30.01.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 31.01.2024 | genehmigt am: 24.01.2024

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.11.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde -

folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 623.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 975.500 EUR
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von -351.900 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 615.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 911.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 561.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 550.700 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 268.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,24 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz

wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 %
2. Gewerbesteuer 350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Teilgenehmigung wurde am 24.01.2024 erteilt. Von der Kreditaufnahme in Höhe von 268.000 € wurde ein Teilbetrag von 214.100 € genehmigt. Die Gemeinde kann die geplanten investiven Auszahlungen auch mit der verminderten Kreditaufnahme vornehmen.



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