Haushaltssatzung der Gemeinde Damendorf für das Haushaltsjahr 2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Damendorf für das Haushaltsjahr 2024
erlassen am: 27.11.2023 | i.d.F.v.: 30.01.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 31.01.2024 | genehmigt am: 24.01.2024
Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.11.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde -
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 623.600 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 975.500 EUR | |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | -351.900 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 615.500 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 911.600 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 561.700 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 550.700 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 268.000 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,24 Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz
wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 310 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 % | |
2. | Gewerbesteuer | 350 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Teilgenehmigung wurde am 24.01.2024 erteilt. Von der Kreditaufnahme in Höhe von 268.000 € wurde ein Teilbetrag von 214.100 € genehmigt. Die Gemeinde kann die geplanten investiven Auszahlungen auch mit der verminderten Kreditaufnahme vornehmen.