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Haushaltssatzung der Gemeinde Osterby für das Haushaltsjahr 2024

erlassen am: 06.12.2023 | i.d.F.v.: 07.12.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 14.12.2023

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.567.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.933.400 EUR
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag von - 365.900 EUR
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 365.900 EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.423.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.732.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 326.000 EUR
einem G3esamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 533.400 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen auf 300.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 14,04 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 %
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.



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