Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. 2003 S. 57) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, S. 1, 3 Abs. 1 S. 1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. 2005 S. 27) in der zzt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Wittensee vom 12.12.2024 folgende Satzung erlassen:
Zur Veränderungssperre für die Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebeuungsplanes Nr. 17 „nördlich der Straße Lehmberg, östlich des Kirchhorster Weg und westlich der Mühlenstraße“ der Gemeinde Groß Wittensee