Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.
Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.
Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).
- Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Ersterteilung der Bergbauerlaubnis beantragen
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
- Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung
Ansprechpartner
Moltkestraße 22-26
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 810-0E-Mail: gesundheitsamt[at]schleswig-flensburg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein