Telemedien
Telemedien
Telemedien (z.B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.
Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.
- Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
- Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein