Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
Wer Tiere transportieren möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Für die Durchführung von gewerbsmäßigen Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ("EU-Tierschutztransportverordnung") und der nationalen Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.
Jeder Tiertransport stellt für die zu transportierenden Tiere eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.
Jeder, der Tiere transportiert, benötigt eine Zulassung als Transportunternehmer und muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Auch Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Die Gebühren sind, je nach Aufwand, unterschiedlich hoch. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.
Es ist mit der zuständigen Veterinärbehörde zu klären, welche weiteren Rechtsvorschriften für den geplanten Transport zu erfüllen sind. Dies ist von zahlreichen Faktoren (u.a. Tierart, Alter der Tiere aber auch Ziel des Transportes) abhängig.
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Hunde(beiß)vorfall melden
- Hunde: Hundesteuer
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Herr Stefan Bork
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Herr Thomas Kallenbach
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119
Frau Antje Moser
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antje.moser[at]kreis-rd.de
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1. OG
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153
Frau Jasmin Newson
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Frau Claire Schmid
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Frau Maren Walter
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veterinaeramt[at]kreis-rd.de
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1. OG
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Zimmer:
120
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein