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Ein Glasfaseranschluss ist auch für diejenigen interessant, die das Internet nicht nutzen, aber eine Immobilie besitzen. Es ist auch möglich, nur einen Telefonanschluss über das Glasfaserkabel zu erhalten. Die alten analogen Telefonanschlüsse werden nach und nach gekündigt. Ein moderner Glasfaseranschluss steigert den Wert der eigenen Immobilie. Außerdem ermöglicht es nachfolgenden Generationen die Nutzung des hochmodernen Anschlusses. Wird der Anschluss nach Ablauf des Aktionszeitraums beauftragt, sind die Kosten erheblich höher.

Die Datenübertragung erfolgt nahezu verlustfrei mittels Lichtwellen und nicht mehr über Kupferkabel. Das Potential der Übertragungsleistung ist noch nicht annähernd erreicht. Glasfasernetze können Daten von mehreren Gigabit pro Sekunde übertragen, Sie gelten als besonders zukunftssicher, denn der Bandbreitenbedarf steigt  jährlich um 35 bis 40 Prozent.

Alle Einwohner eines Aktionsgebietes haben im jeweiligen, vom Breitbandzweckverband ausgerufenen, Aktionszeitraum die Chance, den Glasfaseranschluss zu vergünstigten Konditionen zu erhalten. Die jeweiligen Eigentümer der auszubauenden Gebiete werden angeschrieben. Außerdem finden Informationsveranstaltungen statt.

1. Grundstücksnutzungsvertrag: Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag erteilt der Eigentümer der Immobilie dem Breitbandzweckverband die Erlaubnis zur Durchführung aller für den Glasfaseranschluss notwendigen Arbeiten auf dem Grundstück und am Gebäude. Der Grundstücksnutzungsvertrag muss immer vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterzeichnet werden.
2. Auftragsformular: Bestellen Sie das gewünschte Glasfaserprodukt.
3. Anbieterwechselauftrag (Portierung: Mit diesem Dokument beauftragen Sie Fiete.net, Ihren Telefonanschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter zu kündigen und Ihre bisherigen Telefonnummern zu übernehmen. Bitte achten Sie darauf, die gleiche Person und Adresse anzugeben, über die Ihr bisheriger Telefonanschluss läuft (erkennbar auf Ihrem Vertrag).

Gern übernimmt Fiete.net für Sie alle Formalitäten mit Ihrem bisherigen Anbieter. Damit Ihr aktueller Telefonanschluss gekündigt und Ihre jetzige Rufnummer übernommen werden kann, benötigt Fiete.net von Ihnen lediglich einen ausgefüllten Anbieterwechselauftrag (Portierung).

Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, darf Fiete.net den Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist erst dann kündigen, wenn die Bereitstellung der Glasfasertechnik in Ihrem Haus gewährleistet ist.

Sie müssen erst dann für den Glasfasertarif zahlen, wenn Ihr bisheriger Vertrag beendet ist und Sie die Leistung von Fiete.net in Anspruch nehmen.

Ja, Sie können Ihre bisherigen Rufnummern mitnehmen. Dazu senden Sie zusammen mit dem Vertrag eines Glasproduktes den Portierungsauftrag an Fiete.net. Es ist jedoch möglich, dass Ihr Altanbieter eine Bearbeitungsgebühr erhebt.

Nein. Die Nutzung des Anschlusses bei Fiete.net wird Ihnen erst dann in Rechnung gestellt, wenn Sie an das Glasfasernetz angeschlossen sind und die Portierung, sofern eingereicht, abgeschlossen ist. Bei der Bereitstellung des Glasfaserangebots kündigt Fiete.net bei Ihrem alten Anbieter. Dies sichert eine lückenlose Versorgung und verhindert zugleich das Zahlen von doppelten Entgelten. 

Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Gibt es mehrere Eigentümer, müssen alle Eigentümer unterschreiben. Der Mieter ist nicht unterschriftsberechtigt.

Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag gibt der Eigentümer der Immobilie sein Einverständnis, dass das Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen wird und der dafür notwendige private Grund genutzt werden darf. Weitere Verpflichtungen gehen Sie nicht ein.

Nein. Ohne Grundstücksnutzungsvertrag ist kein Hausanschluss möglich.

Die Hausanschlusslänge wird von der Haupttrasse in der Straße bis zum Haus gemessen. Der Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag des Breitbandzweckverbandes beinhaltet eine Anschlusslänge von 30 m. Jeder Mehrmeter kostet zurzeit 48,50 € brutto.

Bei Doppelhäusern ist es möglich, die Anschlusslänge zu verdoppeln, wenn für die Verlegung der Glasfaserleerrohre der gleiche Graben verwendet werden kann. Dann sind insgesamt 60 m kostenfrei möglich. Hierfür ist von beiden Eigentümern eine Zusatzvereinbarung zu unterschreiben.

Fiete.net ist Pächter des vom Breitbandzweckverbandes bereitgestellten Glasfasernetzes. Nach Vorgaben der Bundesnetzagentur muss der Netzbetreiber anderen Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten. Hierzu muss sich Ihr Anbieter allerdings mit Fiete.net in Verbindung setzen und das entsprechende Durchleitungsentgelt aushandeln.

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, ist der Eigentümer des Hauses für die Beauftragung des Glasfaseranschlusses zuständig. Bitte sprechen Sie den Breitbandzweckverband an, es gibt für größere Mehrfamilienhäuser Sonderkonditionen.

Nein, Sie können alle Optionen auch nachträglich noch beauftragen.

Sie können auch während Ihrer Vertragslaufzeit kostenlos in ein höherwertiges Produkt wechseln. Bei einem Produktwechsel haben Sie eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Mit Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie selbstverständlich den Fiete-Anschluss kündigen und wieder einen kupferbasierten Anschluss bei einem anderen Anbieter beauftragen.

Der Breitbandzweckverband verwendet nach Möglichkeit bereits vorhandene Leerrohre, um die Glasfaserkabel zu verlegen. Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, weil neue Gebiete mit Glasfaser versorgt werden, erfolgt eine Verlegung der Leerrohre im Tiefbauverfahren. Die Glasfaserkabel werden dann etwas später mit einem speziellen Verfahren in die Rohre eingeblasen.

Wann immer die Möglichkeit besteht, wird das Leerrohr mit einer Erdrakete verlegt. In diesem Fall wird lediglich an Ihrem Haus und an der Straße ein kleines Kopfloch geöffnet. Für die Hauseinführung wird durch das Mauerwerk gebohrt. Nach Verlegung des Leerrohres wird die Hauseinführung fachgerecht abgedichtet.

Das Glasfaserkabel endet direkt am Netzabschlussgerät in Ihrem Haus.

Die Verlegung des Kabels sowie weitere Baumaßnahmen werden bei der Hausbegehung durch die Fa. OpenXS besprochen. Hier erfahren Sie auch, dass in der Nähe des Netzabschlussgerätes eine Steckdose zwingend erforderlich ist. Die Hausbegehungen finden nach Ende der Aktionszeiträume statt. Für Terminabsprachen setzt sich OpenXS direkt mit den Hauseigentümern in Verbindung. Sollten bei der Begehung höhere Kosten für den Hausanschluss ermittelt werden, als zu Vertragsabschluss bekannt war, so haben Sie ein Rücktrittsrecht vom Grundstücksnutzungsvertrag. Es ist allerdings eine Verwaltungskostengebühr in Höhe von 100,00 € zu zahlen.

Der Breitbandzweckverband baut den Anschluss bis zum Netzabschlusspunkt. Fiete.Net schaltet dort eine ONT (Optical Network Termination - dieser wandelt die eingehenden Lichtsignale in das jeweilig benötigte Datensignal) sowie die FRITZ!Box an. Von dort ist dann der Eigentümer des Hauses für die weitere Innenhausverkabelung verantwortlich. Hierfür kann der Eigentümer ein individuelles Angebot bei einem selbst gewählten Fachbetrieb anfordern oder die Verkabelung eigenständig vornehmen. Wir empfehlen, in Einfamilienhäusern eine sogenannte CAT5 bzw. CAT7 Verkabelung vorzunehmen (moderne Netzwerkkabel).

Dies bietet sich nicht an, da Sie dann nicht die von Ihnen beauftragte Leistung an den Endgeräten erhalten. Nur die sogenannte CAT5 bzw. CAT7 Verkabelung garantiert Ihnen die volle Leistung.

Ja, die von Fiete.net bereitgestellte FRITZ!Box enthält einen WLAN-Router. Sollten Sie einen eigenen Router einsetzen, so muss dieser WLAN unterstützen.

Empfehlenswert ist es, einen Router bei Fiete.net mit zu beauftragen. Wenn Sie einen eigenen Router für Ihren Glasfaseranschluss nutzen möchten, achten Sie bitte darauf, dass dieser auch kompatibel zu der neuen Glasfaserleistung ist. Der Router muss für die Bandbreite geeignet sein, die an Ihrem Anschluss geschaltet ist. Informationen dazu finden Sie in den Angaben des Herstellers. Ältere Geräte sind gegebenenfalls nicht kompatibel und unterstützen beispielsweise kein IPv6/ DS-Lite.

Sie können weiterhin Ihr ISDN-Gerät einsetzen. Die gängigen Leistungsmerkmale werden auch weiterhin unterstützt.

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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